Fördermittelanträge & Klimaschutzverträge
Fördermittelanträge und Klimaschutzverträge für Dekarbonisierungsvorhaben
Dekarbonisierungsvorhaben erfordern von Unternehmen und öffentliche Einrichtungen hohe Investitionen. Förderprogramme wie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) oder Klimaschutzverträge tragen dazu bei, die Mehrkosten klimafreundlicher Technologien, Verfahren und Prozesse zu verringern. Sie schaffen finanzielle Spielräume für Investitionen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung und unterstützen Sie dabei, Anforderungen aus Energie- und Klimaschutzpolitik umzusetzen. Wir prüfen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen, bewerten Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung, der fachlichen Aufbereitung der Unterlagen und der Kommunikation mit Fördermittelgebern.
Leistungsüberblick Fördermittel für Transformation und Klimaschutz
- Fördermittelcheck & Programmeinordnung: Wir klären, welche Förderprogramme – EEW, BIK oder Klimaschutzverträge – zu Ihrem Dekarbonisierungsvorhaben passen. Entscheidend sind Projektgegenstand, Investitionsvolumen, technische Voraussetzungen, erwartete CO₂-Minderung, Fristen, Nachweispflichten und mögliche Abgrenzungen zwischen Programmen.
- Transformationspläne & EEW-Modul 5: Wir erstellen oder plausibilisieren zentrale Bausteine Ihres Transformationsplans – THG-Bilanz, Energieverbrauchsanalyse, Zielpfad, Maßnahmenbewertung und Aufbereitung für EEW-Modul 5. So entsteht eine belastbare Grundlage für Investitionsentscheidungen und Antragstellung.
- Einzelmaßnahmen & Investitionsvorhaben: Wir bewerten die grundsätzliche Förderfähigkeit geplanter Maßnahmen, z. B. bei Energie- und Ressourceneffizienz, erneuerbarer Prozesswärme, Elektrifizierung, Wasserstoffeinsatz oder Prozessumstellungen. Dabei bewerten wir technische Voraussetzungen, Investitionskosten, erwartete Energie- oder THG-Einsparungen, Fristen und Nachweispflichten.
- BIK für industrielle Dekarbonisierung: Bei Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Prozessumstellungen oder CCU-/CCS-Ansätzen klären wir die Anforderungen einer BIK-Förderung. Dazu gehören Technologiepfad, Reifegrad, erwartete THG-Minderung, Kostenstruktur, Nachweise und die Abgrenzung zu Klimaschutzverträgen.
- Klimaschutzverträge (CCfDs): Wir prüfen, ob ein Klimaschutzvertrag für Ihr industrielles Transformationsvorhaben grundsätzlich infrage kommt. Relevante Kriterien sind Technologiepfad, Investitions- und Betriebskosten, erwartete THG-Minderung, Referenzverfahren, Zeitplan und Datenanforderungen. So wird sichtbar, ob eine Antragstellung weiterverfolgt werden sollte.
- Förderanträge & Kommunikation: Wir erstellen oder plausibilisieren antragsrelevante Unterlagen wie Fragebögen, Abfrageformulare, Projektskizzen, Einsparkonzepte, Transformationspläne und weitere Nachweise. Außerdem begleiten wir die Kommunikation mit Fördermittelgebern und unterstützen bei Verfahrensschritten bis hin zur Umsetzungsbescheinigung.
- Workshops und Informationsformate: Wir vermitteln relevante Fördermöglichkeiten in Deutschland und der EU, Fördervoraussetzungen, Fördersätze und Verfahrensabläufe und zeigen, welche Programme für identifizierte THG-Reduktionsmaßnahmen relevant sein können. Bei Bedarf binden wir erfahrene Kooperationspartner ein.
Unsere Expertin
Angelika Berghald
Senior Beraterin
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